Die Abrechnung mit dem oder der Auftragnehmer:in erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.
Abschlagszahlungen sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/) einzureichen. Die zur Einreichung von E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende Mindestinhalte erhalten Sie vom Auftraggeber. Das unter dem Link https://e-rechnung.service.rlp.de/dokumente/informationen hinterlegte Musteranschreiben für Rechnungssteller enthält eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen im Umgang mit dem ZRE.