Auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sind vom 01.11.2026 bis 30.04.2027 Testkäufe mit Minderjährigen zur Überprüfung der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen gemäß § 4 Abs. 3 GlüStV 2021 i.V.m. § 13 Abs. 4 LGlüG in Lottoannahmestellen, Spielhallen, Gaststätten, welche Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten und Wettvermittlungsstellen durchzuführen.
Das Auftragsvolumen beträgt 127.500,00 Euro.